Die Befreiung der Bauern (3)

von der Leibeigenschaft

von Friedrich Schopohl

Wirtschaftliche und politische Zustände welche im Laufe von Jahrhunderten entstanden und gefestigt sind, lassen sich nicht im Handumdrehen ändern. Der erste große Versuch, Erbuntertänigkeit und Leibeigenschaft abzuschütteln, fand seinen gewaltsamen Ausbruch und sein furchtbares Ende im sog. Bauernkriege.

Einzelne Landesherren kamen allmählich zu der Einsicht, daß Aenderungen auf diesem Gebiete nötig waren. Daher erließ der Herzog von Cleve im Jahre 1522 eine Verordnung, welche das Abschließen von neuen Leibeigenschaftsverträgen verbot; und dies Gebot galt auch für unsere Gegend.

Friedrich Schopohl

Friedrich der Große gab den Bauern auf seinen Gütern die Freiheit, ebenso machte er die Ruhrbergleute frei, indem er unterm 16. 5. 1767 durch das berühmte ,,Generalprivilegium für die Bergleute im Herzogtum Cleve, Fürstentum Moers und der Grafschaft Mark“ den Bergleuten folgende Vorrechte verlieh:

Das Recht der freien Niederlassung in den preußischen Gebieten; Schatzung- und Steuerfreiheit; Befreiung vom Heeresdienst; die Einrichtung eines eigenen Gerichtsstandes; Befreiung von Stadt- und Dorfschaftslasten (Frondienst); erbliche Freiheit von der Leibeigenschaft; besonderen Schutz des preussischen Königs in allen Angelegenheiten; eine eigene Berufstracht.

Der Adel und viele Fürsten klammerten sich an den hergebrachten Zustand, und so war es auch manchen wohlmeinenden Landesherren nicht möglich, auf dem Wege zur Befreiung weiter zu schreiten.

In Frankreich, wo die Zustände im allgemeinen geradezu himmelschreiend waren, zerbrach die Herrlichkeit der Grundherren um 1790 in der großen Revolution. In Preußen wurden 1808 die Bauern der königlichen Domänen frei, und am Martinsstage 1808 erschien für Preußen der sog. Stein’sche Erlaß, der die Leibeigenschaft und die damit in Zusammenhang stehenden Abhängigkeitsverhältnisse aufhob. Unsere Gegend stand damals unter französischer Herrschaft, und die Befreiung geschah auf Grund des kaiserlichen Dekretes, gegeben zu Madrid am 12. 12. 1808:

„Die im Großherzogtum Berg und Cleve bisher bestandene Leibeigenschaft, welcher Art sie auch sein mag, ist abgeschafft. Die ehemaligen Leibeigenen und Colonen sollen alle bürgerlichen Rechte in ihrem ganzen Umfang wie jeder andere Einwohner genießen. Das Colonat und die unter diesem Titel bestehende Teilung ist aufgehoben. Letztere sollen das Colonat nebst allen dazu gehörenden Pertinentien [alles, was zu einem Colonat gehört] ausschließlich einiger näher bestimmten Ausnahmen als volles und unbeschränktes Eigentum besitzen. Mehrere benannte, aus der Leibeigenschaft her fließende Zwangs- und andere Rechte und Pflichten werden ohne Entschädigung abgeschafft, hingegen andere aus dem Colonat entspringende Rechte und Leistungen für ablösbar erklärt. Die dabei zur Anwendung kommenden Grundsätze werden ausführlich bestimmt.“

Schon nach kurzer Zeit erschien am 11.1.1809 aus dem kaiserlichen Lager in. Valladoid (Spanien) ein neues Dekret:

,,Aufhebung des Lehenwesens im Großherzogtum Berg. Alle bestehenden Lehen, sie mögen unmittelbar von der Krone oder von Privatherren abhängen, sind aufgehoben. Das damit verknüpfte Territorial- oder andere Eigentum geht in freies Eigentum der ehemaligen Vasallen über. Die nach den Lehenrechten bestandene Erbfolge ist ebenfalls abgeschafft. Alle Lehensdienstbarkeiten mit Ausschluß derjenigen Zinsen, Dienstleistungen und Abgaben, die weder mit der Person, noch zu Gunsten der Personen auferlegt sind, sind ohne Entschädigung aufgehoben.“

Nach den erlassenen Dekreten gab es also Verpflichtungen, welche ohne jede Ablösung aufgehoben wurden und solche, welche einer Ablösung durch Geld bedurften, und dadurch kam es zu Meinungs­ver­schiedenheiten und zu Prozessen. Die Bauern stellten sich auf den für sie günstigsten Standpunkt und behaupteten: Wir waren alle Leibeigene, und alle unsere Verpflichtungen gehen aus der Leibeigenschaft hervor. Also brauchen wir nicht ablösen. ln dieser Ansicht wurden sie eifrig bestärkt durch den Rechtsanwalt Dr. Arnold Mallinkrodt in Dortmund. Daher verweigerten die Bauern jeden Frondienst, alle Abgaben und sträubten sich gegen die Ablösung. So kam es zu vielen Prozessen seitens der Grundherren und des Fiskus gegen die Bauern.

Um die Sache an der Wurzel zu fassen, machte Mallinckrodt ihnen den Vorschlag, beim Kaiser Napoleon persönlich vorstellig zu werden. Zur Reise nach Paris entschloß sich der Bauer Alef aus Westerfilde  Mit einer sorgsam ausgearbeiteten Bittschrift, von den Bauern reichlich mit Geld versehen, ging er in Begleitung eines Maurers Renzmann, der schon einige Zeit in Paris gearbeitet hatte, nach Paris. Weil der Kaiser nicht in der Hauptstadt war, mußte Alef sich dort fast ein halbes Jahr aufhalten. Endlich hielt sich Napaleon in St. Cloud auf. Alef marschierte hin und traf den Kaiser, der mit seiner Gemahlin eine Spazierfahrt machte, am 9. 7. 1811. Alef sprang an den Wagen und warf die Bittschrift hinein. Sofort wurde er von den begleitenden Gendarmen ergriffen. Napaleon ließ halten und Alef vorführen. Dieser konnte kein Französisch, jener kein Deutsch. Da machte die Kaiserin, eine österreichische Prinzessin den Dolmetscher, und so klärte sich die Sache so weit, daß Napoleon den Alef frei geben ließ und ihn beauftragte, sich bei dem Generaladvokaten von Daniels zum Verhör zu melden. Das tat er, und er erhielt auch von Daniels eine höfliche und günstige Antwort. Damit war sein Auftrag erledigt.

in der Folge erschien das Dekret Napoleons, die im Großherzogtum Berg abgeschafften Rechte und Pflichten betreffend, gegeben im Palast zu Compiegne, den 13. 9. 1811, um „die Beschwernisse zu heben. zu welchen unser Kaiserliches Dekret vom 12. 12. 1808 Veranlassung gegeben hat“. Dieses Dekret enthält nur 60 (!) Artikel, darunter sind 3 mit 44 Unterpunkten.

Unterschrieben: Napoleon.

Auf Befehl des Kaisers: Der Minister und Staatssekretär des Großherzogtums Berg: Graf Röderer. – Für gleichlautende Ausfertigung: Der kaiserliche Kommissar im Großherzogtum Berg:

Als gleichlautend bescheinigt, Düsseldorf, 22. 11. 1811″ Der Minister des Innern und der Justiz: Graf von Nesselrode. (Aus der ,,Sammlung der Gesetze und Verordnungen“ von Scotti, Düsseldorf, 1822.)

von Scotti, Düsseldorf, 1822,)

lrrtümlich wird behauptet, Alef habe das Dekret mitgebracht. Er traf den Kaiser am 9. 7. 1811. Das Dekret ist ausgestellt am 17. 9. 1811 und in Düsseldorf erst am 22. 11. 1811 zur Veröffentlichung ausgeschrieben worden.

Bei Dr. Karl Rübe lese ich: ,,Als Alef dann später nach Deutschland zurückkehrte, erging es ihm freilich nicht zum Besten. Sein Gemeinde­vorsteher, der auch sein Gutsherr war, ließ Alef einsperren und unter Polizeiaufsicht stellen.“

Das stimmt wohl nicht, denn Alef war aus Westerfilde, und der dortige Gemeindevorsteher war der Munizipinalrat Jöhe. Das Bild war unter den alten Bauern und Alefs Nachkommen noch so klar, und sie hätten sicher von dieser Einsperrung erzählt, wenn sie erfolgt wäre.

Adolf Schulte-Körne, ein Nachkomme Alefs auf Alefs Hofe in Westerfilde, hat mir vor Jahren eine Personal- und Charakterbeschreibung Alefs gegeben. Nach dieser war Alef ein kleiner, hagerer Mann mit einer etwas ausgewachsenen Schulter. Er trug die übliche Bauernkleidung, dazu meistens einen ledernen Zylinder mit Sturmriemen unterm Kinn. Am rechten Handgelenk baumelte am Riemen als treuer Wegbegleiter ein starker Knotenstock, ,,die Wispelte“. Er besuchte gern die Kirmessen der Umgegend und die Hochzeiten der Bauern. Er trank gern, und dann stand sein Barometer auf Sturm. In Witten bekam er Meinungs­ver­schieden­heiten mit den Kirmeskrämern, und ehe sie sich’s versahen, machte er Gebrauch von der Wispelte, prügelte drauf los und warf einige Stände um. Dann verschwand er eilig unter der zusammen gelaufenen Menge.

Auf der Mengeder Kirmes wurde er wegen ,,grober Exzesse“ von der Wache verhaftet und eingesperrt. Sein Nachbar, der Munizipalrat Jöhe, forderte von der Wache Alef ’s Freigabe und brachte ihn nach Hause. Jöhe erhielt bald darauf eine Vorladung vom Gericht in Bochum, wo er sich wegen Gefangenenbefreiung zu verantworten hatte [s. u.].

Bei Bauernhochzeiten bemühten sich viele, mit ihm ein oder zwei Schnäpse zu trinken, damit er möglichst bald sinnlos betrunken war. Dann legte man ihn in der Scheune auf Stroh, wo er seinen Rausch ausschlafen konnte. Hatte er, wie man zu sagen pflegt, nur einen auf, dann gab es todsicher Stänkerei und auch Schlägerei. Er ist vielleicht wegen grober Exzesse häufiger eingesperrt, vielleicht auch unter Polizeiaufsicht gestellt worden, aber wegen seiner Reise nach Paris hat ihn der Baron von Bodelschwingh sicher nicht einsperren lassen. Dadurch hätte sich der Maire von Castrop eine Blase gelaufen. und dazu war er jedenfalls zu klug.

Mallinckrodt hat seine Absicht bezügl. der Bauern weiter verfochten, sogar persönlich in Paris und 1816 in Berlin, aber ohne Erfolg. Die Grundherren, die er seit 1808 befehdete, konnten ihn nicht leiden, und die Bauern denen seine Bemühungen viel Geld gekostet hatten, ließen ihren erfolglosen Anwalt im Stich. Er zog sich deshalb aus seinem Berufe zurück auf einen Bauernhof bei Soest. …