abgeschrieben von Adolf Esser.
Zwei Verordnungen gegen das Trinken.
ln dem Festbuch zum 25 jährigen Jubelfest des Krieger- und Landwehrvereins Bodelschwingh am 7. und 8. Juli 1894 (also am Kirmestag) stellt ein ungenannter Mitarbeiter Betrachtungen über den Namen ,,Bodelschwingh“ an und kommt zu folgendem Ergebnis:
— B o d e l ist gleichbedeutend mit B u d e l oder B u d d e l; Bodelschwingh ist also eines der ersten Dörfer, wo man weinselig die Buddel geschwungen hat.“
Das ist natürlich nur eine scherzhafte Deutung des Namens B o d e I- schwingh; aber noch heute ist es unter Bodelschwinghern, besonders den ,,eingeborenen“ selbstverständlich, wenigstens an den Kirmestagen ordentlich ,,einen zu heben“.
Es ist nun ganz interessant, wenn man feststellt, daß in der ,,guten alten Zeit“ nicht weniger getrunken wurde. Das beweisen zwei Bekanntmachungen, die sich bei den Bodelschwingher Pfarrakten befinden und die hier folgen sollen:
„Gestrenge Schloßherrin sorgt für Ordnung (2),“ weiterlesen